Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

Artikel l – Anwendbarkeit 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen von Preston Ability gegenüber Kunden, sofern beide Parteien nicht ausdrücklich schriftlich davon abgewichen sind. Eine Bezugnahme des Kunden auf eigene Einkaufs- oder sonstige Bedingungen wird von Preston Ability nicht anerkannt. 

Artikel 2 – Verkaufsbedingungen 

  1. Alle von Preston Ability abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Die angegebenen Preise basieren auf einer Lieferung frei Haus innerhalb der Niederlande und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Montage und Installation, sofern nicht
    Die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. In Ermangelung eines Platzhalters
    Der Preis gilt für die Lieferung am Hauptsitz des Kunden in den Niederlanden.
  2. Bestellungen und Angebotsannahmen des Kunden gelten als unwiderruflich.
  3. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, kommt er am Tag des Abschlusses zustande
    Vertragsunterzeichnung durch Preston Ability bzw. am Tag des Versands der
    schriftliche Auftragsbestätigung von Preston Ability.
  4. Wenn nach dem Datum des Vertragsabschlusses einer oder mehrere der Selbstkostenpreisfaktoren eintreten
    eine Erhöhung erfahren wird – auch wenn dies auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist – ist Preston Ability
    berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
  5. Als zusätzliche Arbeit gilt alles, was von Preston Ability in Absprache durchgeführt wird, unabhängig davon, ob dies schriftlich festgehalten ist oder nicht.
    mit dem Kunden während der Ausführung des Vertrages über die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Mengen hinausgeht oder der Kunde Leistungen erbringt, die über die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Arbeiten hinausgehen. Mehrarbeiten werden vergütet, sobald diese dem Kunden in Rechnung gestellt wurden.
  6. Alle Preislisten von Preston Ability bv unterliegen zwischenzeitlichen Änderungen und Tippfehlern.

 

Artikel 3 – Lieferzeit 

  1. Eine von den Parteien vereinbarte Lieferzeit beginnt am Tag des Vertragsabschlusses oder, falls später, an dem Tag, an dem Preston Ability im Besitz aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen ist.
  2. Eine Lieferzeit ist nur ein Richtwert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit seitens Preston Ability berechtigt eine Überschreitung der Lieferzeit den Kunden nicht zur vollständigen oder teilweisen Kündigung des Vertrags. Überschreitung der Lieferzeit
    - aus welchem Grund auch immer - berechtigt den Kunden nicht, dies ohne gerichtliche Genehmigung zu tun
    Durchführung oder Ausführung von Arbeiten zur Vertragserfüllung.

 

Artikel 4 – Lieferung, Transport und Lagerung 

  1. Hinsichtlich der Lieferzeit gilt die Ware als geliefert, wenn sie dem Kunden von Preston Ability oder dem Spediteur am vereinbarten Lieferort zur Verfügung gestellt wurde. Die Bestimmung wird auf dem Frachtbrief oder einem ähnlichen Dokument vermerkt. Der Kunde ist für die Entladung, den Empfang und die Kontrolle der gelieferten Waren sowie für deren Lagerung und Sicherheit verantwortlich.
  2. Unmittelbar nachdem die Ware im Sinne von Artikel 4 (a) und (c) als geliefert gilt, trägt der Kunde die Verantwortung
    das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch die Ware entstehen können
    soweit dies auf grober Fahrlässigkeit von Preston Ability beruht. Bleibt der Kunde mit dem Kauf der Waren nach Inverzugsetzung in Verzug, ist Preston Ability berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Lagerung der Waren in Rechnung zu stellen.
  3. Versendet Preston Ability auf schriftlichen Wunsch des Kunden entgegen den Bestimmungen unter a die Ware per Post über PostNL oder eine vergleichbare Organisation, gilt die Ware im Hinblick auf die Lieferzeit zum Zeitpunkt der Absendung als zugestellt an PostNL übermittelt oder einer ähnlichen Organisation zur Verfügung gestellt wurden, nachdem der Kunde schriftlich benachrichtigt wurde
    wurde angegeben.
  4. Der Kunde wird die Ware innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der genannten Lieferung prüfen
    Artikel 4(a) und (c).
  5. Bei Überschreitung der unter Buchstabe d genannten Frist erfolgt keine schriftliche und begründete Mitteilung
    Nach Ablauf der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt. Unbeschadet der Verpflichtung
    Wenn Preston Ability seinen Gewährleistungspflichten nicht nachkommen kann, schließt die Annahme gemäß dem vorstehenden Satz jegliche Ansprüche des Kunden im Hinblick auf einen Mangel in der Leistung von Preston Ability aus.
  6. Preston Ability ist zu Teillieferungen (Teillieferungen) berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, der Kunde ist dann zur Zahlung gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 verpflichtet.

 

Artikel 5 – Zahlung 

a. Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum auf die von Preston Ability angegebene Weise erfolgen. Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung durch den Kunden zu erfolgen. 

B. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet der Kunde ohne weitere Inverzugsetzung Zinsen auf den ausstehenden Betrag von 1,51 TP3T pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum, bei Überschreitung der Zahlungsfrist um einen Teilmonat gilt als um einen ganzen Monat überschritten. 

C. Sobald der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, wird der Kunde die Forderung einziehen
Außergerichtliche und gerichtliche Kosten, die Preston Ability entstehen, sind Preston Ability geschuldet. 

  1. Wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in irgendeiner Weise in Verzug gerät, ist Preston Ability berechtigt, seine laufenden Liefer- und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bis auf weiteres auszusetzen oder, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist, den Vertrag zu kündigen. ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass daraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden entsteht.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, berechnet Preston Ability für Bestellungen bis zu einem Nettorechnungswert von 150,00 € (einhundertfünfzig Euro) zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von 18,50 € (achtzehn Euro und fünfzig Cent).

 

Artikel 6 – Höhere Gewalt 

  1. In allen Fällen höherer Gewalt, einschließlich Transportschwierigkeiten, Epidemie, Feuer, Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Regierungsentscheidungen und -maßnahmen, Beschlagnahmungen jeglicher Art, Krieg (Gefahr), Kriegsrecht und dergleichen, beides seitens Preston Ability und seinen Lieferanten kann Preston Ability seine Lieferverpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise aussetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise auflösen, ohne dass daraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden entsteht.
  2. Möchte Preston Ability sich auf höhere Gewalt berufen, wird es den Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eintritt der höheren Gewalt schriftlich darüber informieren.

 

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt 

  1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4 (a), (b) und (c) geht das Eigentum an den von Preston Ability gelieferten Waren erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde Preston Ability alles bezahlt hat (einschließlich des Rechnungsbetrags, (einschließlich Zinsen und Kosten), die der Kunde Preston Ability in Bezug auf Lieferungen oder Arbeiten schuldet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an diesen Gegenständen besteht nicht.
  2. Zu Handlungen, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Preston Ability stehen, sind dem Kunden nur solche Handlungen zustehen, die zu seinem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gehören.
  3. Bei der Veräußerung der Ware auf Kredit an Dritte ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern a
    auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Artikels einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.
  4. Solange das Eigentum an den von Preston Ability gelieferten Waren noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, diese zu verpfänden oder auf andere Weise Dritten ein Recht daran einzuräumen.
    sofern in diesem Artikel nicht anders angegeben.
  5. Gegebenenfalls hat Preston Ability Anspruch auf ungehinderten Zugang zu den gelieferten Waren. Der
    Der Kunde wird mit Preston Ability uneingeschränkt zusammenarbeiten, um Preston Ability die Möglichkeit zu geben, den Eigentumsvorbehalt gemäß Buchstabe a durch Rücknahme der Ware, einschließlich einer hierzu erforderlichen Demontage, auszuüben.
  6. Zahlungen des Kunden an Preston Ability beziehen sich immer auf die am längsten ausstehende Rechnung von Preston Ability.

 

Artikel 8 – Garantien 

  1. Unbeschadet der unten aufgeführten Einschränkungen garantiert Preston Ability sowohl die Qualität der von ihm gelieferten Waren als auch die Qualität des für diesen Zweck verwendeten und/oder gelieferten Materials.
    soweit es sich um Mängel handelt, die bei der Untersuchung der gelieferten Ware nicht erkennbar waren und der Kunde nachweist, dass sie innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Lieferung (oder so viel länger, wie der Hersteller der Ware gewährt) gem Artikel 4 (a) und c) sind ausschließlich oder überwiegend als direkte Folge einer Ungenauigkeit in der von Preston Ability verwendeten Konstruktion oder als Folge mangelhafter Verarbeitung oder der Verwendung schlechter Materialien entstanden.
  2. Ungeachtet der Bestimmungen unter a gelten die von diesen Dritten festgelegten Garantiebestimmungen für Waren und Teile, die Preston Ability von Dritten kauft.
  3. Von Preston Ability gelieferte Waren, die der Kunde zu Recht und rechtzeitig beanstandet hat, werden nach Wahl von Preston Ability entweder repariert oder zum für diese Waren in Rechnung gestellten Betrag zurückgenommen oder durch gleichartige, mangelfreie Waren ersetzt.
  4. Preston Ability wird von der in den Artikeln 8, 11 und 12 genannten Gewährleistung befreit, wenn an den von Preston Ability an den Kunden gelieferten Waren durch den Kunden oder Dritte Änderungen vorgenommen wurden und wenn die gelieferten Waren nicht mit den Bestimmungen der Artikel 8, 11 und 12 übereinstimmen der Spezifikation entsprechen oder für den üblichen Zweck verwendet wurden und der Kunde eine Regelung für ihn aus dem zugrunde liegenden Vertrag getroffen hat
    einer daraus resultierenden Verpflichtung gegenüber Preston Ability nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Preston Ability ist außerdem von der Gewährleistung gemäß Artikel 8, 11 und 12 befreit, wenn der Kunde, sein Personal oder andere von ihm beauftragte Personen unsachgemäß oder fahrlässig mit der gelieferten Ware verfahren.

 

Artikel 9 – Beschwerden 

  1. Beanstandungen von Mängeln müssen so schnell wie möglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, schriftlich erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist verfällt jeglicher Anspruch gegenüber Preston Ability bezüglich dieser Mängel .
  2. Reklamationen zu Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Versand der Rechnung schriftlich eingereicht werden.
  3. Klagen wegen Mängeln müssen unter Androhung der Verwirkung innerhalb von 1 (einem) Jahr nach rechtzeitiger Rüge erhoben werden.
  4. Das Einreichen einer Beschwerde entbindet den Kunden niemals von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Preston Ability.
  5. Als Preston Ability-Händler stimmen Sie automatisch dem Erhalt von Mailings zu.

 

Artikel 10 – Haftung 

  1. Die Haftung von Preston Ability beschränkt sich auf die Einhaltung der in den Artikeln 8, 11 und 12 dieser Bedingungen beschriebenen Gewährleistungspflichten. Mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit seitens Preston Ability und vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Satzes ist jegliche Haftung von Preston Ability, etwa für Betriebsschäden, sonstige indirekte Schäden und Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten, ausgeschlossen. Preston Ability haftet daher nicht für Schäden, die durch die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter infolge der Nutzung durch oder im Namen von Preston Ability entstehen
    Vom Kunden bereitgestellte Informationen wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und dergleichen.
  2. In allen Fällen, in denen Preston Ability trotz der Bestimmungen unter a aufgrund einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet ist
    zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Schadensersatzpflicht auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall aus den Versicherungspolicen von Preston Ability ausgezahlt wird. Wird einer Berufung auf die Bestimmungen des vorstehenden Satzes nicht stattgegeben, übersteigt die Höhe der Entschädigung niemals den Nettorechnungswert der gelieferten Waren, die den Schaden verursacht haben.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Preston Ability im Verhältnis zum Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz freizustellen, für die die Haftung von Preston Ability in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist.

 

Artikel 11 – Dienstleistungen und Inbetriebnahme 

  1. Vereinbart Preston Ability mit dem Kunden die Erbringung irgendeiner Dienstleistung in Bezug auf die von Preston Ability gelieferten Waren, beispielsweise deren Inbetriebnahme, wird sich Preston Ability nach besten Kräften bemühen, diese Dienstleistungen sorgfältig und gegebenenfalls im Einklang mit den Vereinbarungen auszuführen mit dem Kunden schriftlich festgehalten und Abläufe festgelegt.
  2. Wenn vereinbart wurde, dass die Leistungen in Phasen erbracht werden, kann Preston Ability den Beginn der zu einer nachfolgenden Phase gehörenden Leistungen verschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
  3. Der Kunde akzeptiert, dass im Falle einer Vereinbarung zwischen den Parteien die zu erbringenden Leistungen erweitert werden
    oder geändert werden, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirken. Preston Ability wird den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren.

 

Artikel 12 – Probelieferungen 

  1. Sofern eine Probelieferung der Ware vereinbart wurde, vereinbaren die Parteien einen Probezeitraum. Diese Probezeit beginnt mit der Lieferung der Ware an den Kunden gemäß Artikel 4 (a) und (c). Die Probelieferung wird in Rechnung gestellt.
  2. Wenn der Kunde die Ware innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Probezeit unbeschädigt hinterlässt
    und sendet es in der Originalverpackung an Preston Ability zurück, wird die zuvor gesendete Rechnung von Preston Ability gutgeschrieben.
  3. Gibt der Kunde die Ware nicht oder beschädigt oder erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit zurück, gilt ein Kaufvertrag als zustande und muss zustande kommen
    Der Kunde muss die von Preston Ability übersandte Rechnung auf die von Preston Ability angegebene Weise und innerhalb der angegebenen Frist bezahlen.

 

Artikel 13 – Anwendbares Recht 

Für die Beziehung zwischen Preston Ability und dem Kunden, sowohl in der vorvertraglichen als auch in der Vertragsphase, einschließlich aller sich daraus ergebenden Streitigkeiten jeglicher Art, gilt ausschließlich niederländisches Recht.
anwendbar. Streitigkeiten, die sich aus einer Vereinbarung ergeben können, auf die diese Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, fallen, soweit sie über die Zuständigkeit des Unterbezirksrichters hinausgehen, in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts in Amsterdam. 

Artikel 14 – Nichtigkeit 

Die Tatsache, dass einer oder mehrere der vorstehenden Artikel aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder einer gerichtlichen Entscheidung nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, berührt die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen nicht. 

Händler-Login

Zum Herunterladen von Preislisten, technischen Dokumentationen und mehr.